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Wissenswertes über den Blindenführhund

Arbeitskreis der Blindenführhundhalter im Deutschen Blindenverband

Der Blindenführhund vollbringt eine außerordentliche Leistung, zu der nur ein gesunder, wesensfester, lernfreudiger, gutmütiger und zugleich selbstbewußter Hund nach gründlicher Ausbildung und Einarbeitung mit dem/der Blinden fähig ist.

Selbst im modernen Großstadtverkehr bringt der gut ausgebildete Führhund seinen Herrn sicher an jedes gewünschte Ziel.

Hierbei umgeht er Hindernisse (selbst wenn er sie allein leicht unterlaufen könnte!), zeigt einmündende Straßen an, erleichtert dem/der Blinden die oft gefahrvolle Straßenüberquerung und sucht auf entsprechende Hörzeichen verschiedenste Objekte auf, wie Fußgängerüberwege, Treppen, Türen, Sitzgelegenheiten, bestimmte häufiger angelaufene Ziele und manches mehr. Dadurch gibt der Führhund dem/der Blinden ein hohes Maß an Selbständigkeit zurück.

Blindenführhunde arbeiten - wie eigentlich alle Hunde - gern, genießen einen besonders engen Kontakt zu ihrer Bezugsperson sowie anderen Menschen und können sich in ihrer Freizeit im Spiel entspannen. Sie haben damit ein erfüllteres und artgerechteres Leben als manch anderer Hund.

Blinde sind auf die Hilfe ihrer Führhunde angewiesen. Diese begleiten sie deshalb z.B. auch in öffentliche Gebäude, zu kulturellen oder anderen Veranstaltungen, in die Kirche, ins Restaurant, auf Reisen, zum Arzt und beim Einkaufen. Folgerichtig genießt der Führhund besondere Rechte: So ist beispielsweise vielerorts sein Mitbringen in Lebensmittelgeschäfte veterinärrechtlich ausdrücklich erlaubt oder zumindest geduldet, und Blinde dürfen auf Flugreisen ihren Führhund in die Passagierkabine mitnehmen.

Den Blindenführhund im Dienst erkennen Sie daran, daß er ein Führgeschirr trägt. Dessen Bügel ermöglicht es dem/der Blinden, alle Bewegungen des Tieres zu erkennen und jeden Richtungswechsel sicher mitzumachen.

 

Wie können Sie helfen?

1. Nicht ablenken oder locken -

Bitte lenken Sie den Führhund nicht von seiner Arbeit ab, die viel Konzentration verlangt. Insbesondere: Streicheln oder füttern Sie ihn nicht. Sprechen oder starren Sie ihn nicht an. Nehmen Sie Ihren eigenen Hund an die Leine und umgehen Sie das Führhundgespann zügig in einem gewissen Abstand. Locken Sie den Führhund nicht, denn er muß bei der blinden Person bleiben.

2. Nicht anfassen -

Bitte helfen Sie nur durch Zuruf. Unvermitteltes fremdes Anfassen und Führen machen den Hund unsicher. Gern könnnen Sie jedoch Ihre Hilfe anbieten.

3. Ampeln -

Bitte sagen Sie dem/der Blinden an Ampelüberwegen, wenn es Grün wird. Der Führhund kann die Verkehrsampel nicht deuten.

4. Keine Rolltreppen -

Fragen Blindenführhundhalter nach einer Treppe, so ist immer eine normale Treppe gemeint. Führhunde dürfen keine Rolltreppen anlaufen, da sie sich dort die Pfoten verletzen könnten.

5. Hinweise hilfreich, Gesten aber sinnlos -

Für Orientierungshinweise sind Blinde sehr dankbar. So ist es beispielsweise an Haltestellen durchaus hilfreich, die Nummern einfahrender Bahn- und Buslinien zu nennen. Werden Sie von Blinden nach dem Weg gefragt, so geben Sie bitte eindeutige Richtungsanweisungen; Gesten sind sinnlos.

6. Ausweichen -

Bitte erleichtern Sie es dem Führhund, seinen Weg zu finden; geben Sie den Weg frei.

7. Parken -

Bitte parken Sie so, daß das Führhundgespann auf dem Gehweg noch vorankommt und Übergänge über die Straße nicht zugestellt sind.

 

8. Hindernisse -

Bitte sorgen Sie dafür, daß Hecken, überhängende Bäume, Mülltonnen und andere Hindernisse den Gehweg nicht vollständig versperren, sondern immer noch ein ausreichend breiter und hoher Durchgang bleibt. Sonst muß der Führhund auf die Fahrbahn ausweichen, wodurch der/die Blinde undandere Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet werden.

9. Hunde tragen keine Schuhe -

Bitte werfen Sie nichts auf Gehweg oder Fahrbahn, das die Hundepfoten verletzen könnte, bzw. entfernen Sie derartige Dinge möglichst rasch und vollständig von der Straße. Oder möchten Sie barfuß über Scherben, Kronkorken, messerscharfe Verschlußlaschen von Getränkedosen oder ähnliches laufen?

10. Nicht erschrecken -

Bitte erschrecken Sie den Führhund nicht z.B. durch Feuerwerkskörper, Schüsse aus Zündplättchenpistolen oder ähnliches; Sie gefährden sonst seine Diensttauglichkeit.

11. Kein Zutrittsverbot für Blindenführhunde -

Bitte denken Sie immer daran, daß Blinde dringend auf ihreFührhunde angewiesen sind und diese, wenn irgend möglich, nicht aus ihrer Obhut geben sollten. Gestatten Sie deshalb Blinden mit ihren Führhunden den Zutritt auch dort, wo Hunde sonst nicht zugelassen sind, bzw. haben Sie Verständnis dafür, daß sie an solchen Orten gelegentlich Blindenführhunde antreffen. Achten Sie, auch wenn Sie kein Hundefreund sind, die Leistung dieser Tiere und deren unschätzbaren Wert für blinde Menschen.

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.

 

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