Der Blindenführhund im geltenden Recht

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Zu meiner Person

Ich, Georg Riederle, bin 1946 geboren, verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Söhnen.
Von Beruf bin ich Rechtspfleger beim Amtsgericht München (seit 1972); seit 1990 arbeite ich beim Vormundschaftsgericht.
Von Geburt an war ich sehbehindert (retinopathia pigmentosa); ungefähr zwischen dem 25. Und 35. Lebensjahr erblindete ich vollständig.

Meine erste Blindenführhündin Abby erhielt ich 1980 von einem Trainer in den USA; Den zweiten Führhund Derrick 1990 von einer inländischen Führhundschule. Seit nunmehr zwei Jahren habe ich meinen dritten Führhund – er heißt Figo – von der Blindenführhundschule Rosa Huber in Olching bei München.

Seit 25 Jahren bin ich ehrenamtlich in der Beratung tätig – zunächst beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. und jetzt bei pro retina Deutschland e.V., Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegenerationen.
Der Schwerpunkt meiner ehrenamtlichen Arbeit liegt im juristischen Bereich. Außer meinem Buch „Der Blindenführhund – Hilfsmittel mit Seele“ habe ich u.a. Entwürfe von Zulassungsempfehlungen, einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung, von Richtlinien zur Blindenführhundversorgung sowie den Entwurf eines Rahmen- und eines Selbstbeschaffungsvertrages verfaßt. Meine in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlichten Artikel können unter dem Link „Literatur“ nachgelesen werden.

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