Der Blindenführhund im geltenden Recht

Der Blindenführhund in der gesetzlichen Krankenversicherung
Begrüßung
- zu meiner Person
- Wissenswertes über den
  Blindenführhund
Aktuelles
- Rechtsgrundlagen
  a) SGB IX
  b) SGB V
  c) Ausland
- Rechtsdurchsetzungs
   versuche

- Mustertexte
Der Blindenführhund in der privaten Krankenversicherung
Der Blindenführhund im Schwerbehindertenrecht
Haftungsrecht
- Der blinde Fußgänger
- Das Führgespann
Literatur
Links
Kontakt

 

Kontakt

Georg Riederle,
Rechtspfleger (Justizamtsrat) beim Vormundschaftsgericht München, im Ruhestand seit Juni 2006.
Hilblestraße 69,
80636 München

Internet:
www.blindenfuehrhundrecht.de

zurück