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Heilpraktiker war nur Bademeister

Eintrag ins Branchenbuch lässt Schwindel auffliegen
Rosenheim - Mehr als dreitausend Leute hat ein falscher Heilpraktiker aus dem Landkreis Rosenheim in den vergange­nen acht Jahren behandelt - und weder Patienten noch Gesundheitsamt oder der Berufsverband haben etwas bemerkt. Zu Fall brachte den gelernten Bademeister und Masseur wohl der Übermut: Der 40-Jährige ließ seine Praxis ins Bran­chenverzeichnis aufnehmen. Dieses durchforstet das Gesundheitsamt, das vom Wirken des Mannes bis zu diesem Zeitpunkt nichts ahnte, regelmäßig auf schwarze Schafe und stieß im Januar 2005 prompt auf den neuen Eintrag. Beim ersten Kontrollanruf beschimpfte der Bademeister noch das Gesundheits­amt Rosenheim wegen seiner Schlampe­rei - die nötige Urkunde der Prüfung ha­be er längst abgegeben.
Mit dem Bluff kam er jedoch nicht weit, die Kripo ermittelte schnell, dass er zwar eine Heilpraktiker-Schule besucht hatte, bei der Prüfung aber durchgefal­len war. Als er bemerkte, dass sein Schwindel aufzufliegen drohte, erklärte der Bademeister Anfang Februar seiner Frau, nach Regensburg zu einem Kon­gress zu fahren. In Wahrheit tauchte er in einer Pension in Berchtesgaden unter. Von dort meldete er sich bei der 34-Jähri­gen zwei Mal per Telefon: Einmal kündig­te er an, sich nach Amerika abzusetzen, da man ihm die Lizenz entzogen habe. Das zweite Mal sprach er von Selbst­mord. Bevor er diese Drohung wahrma­chen konnte, spürte ihn die Polizei An­fang März auf. Bei den Vernehmungen gab er an, dass er die Prüfung ursprüng­lich nachholen wollte, doch dazu einfach zu wenig Zeit hatte: Seine im Jahr 1997 eröffnete Praxis lief zu gut. In der Folge­zeit beschäftigte er drei Hospitanten und vier freiberufliche Heilpraktiker. Auf die­se Weise schuf sich der Bademeister laut Polizei ein „stattliches Vermögen.
Neben einer Anklage wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Heilpraktiker­Gesetz erwarten ihn deswegen auch un­angenehme Fragen der Finanzbehörden. Seine Patienten halten hingegen zu ihm. Beim Gesundheitsamt Rosenheim riefen viele Fans an, die den falschen Heilprak­tiker ausdrücklich lobten und um Gnade für den 40-Jährigen baten. heff

Donnerstag, 19. Mai 2005


Bemerkung:
Für jahrzehntelange Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften - auch zur Sicherung der Qualifikation von Blindenführhundtrainern – wurde bisher von den Verantwortlichen der Krankenversicherer niemand zur Verantwortung gezogen, obwohl blinde Menschen mit einem ungeeigneten Führhund von einem „falschen Führhundtrainer“ im Straßenverkehr nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das anderer unbeteiligter Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden.

 

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