Der Blindenführhund im geltenden Recht |
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Der Blindenführhund in der gesetzlichen KrankenversicherungBegrüßung- zu meiner Person- Wissenswertes über den Blindenführhund Aktuelles- Rechtsgrundlagen
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ORIGINALARBEITGeorg RiederleDie Bedeutung des Führhundes - Hat der Führhund auch noch im nächsten Jahrhundert eine Chance?Zusammenfassung: Der Blindenführhund ist das einzige ersetzende, lebende, individuelle und sensomotorische Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation i.S. der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Führhund ist auch das einzige Mobilitätshilfsmittel, mit dem ein Blinder Fernziele zügig und entspannt ansteuern kann und das ihm dabei sogar Höhen- und Tiefenhindernisse anzeigt. Da es nicht die natürliche Aufgabe eines Hundes ist, einen Menschen im Verkehr zu führen, ist Qualitätssicherung deshalb besonders bedeutsam und schwierig, weil es im Grunde um die störungsfreie Kommunikation und Interaktion zwischen artverschiedenen Lebewesen (Führgespann) geht. Da der Führhund zwischen technischen Hilfsmitteln und einer Begleitperson steht, ist neben dem Hilfsmitteltraining gleichzeitig ein Selbsthilfetraining als zweites Element des Orientierungs- und Mobilitätstrainings notwendig. Ein guter Führhund als „Hilfsmittel mit Seele" kann gerade für Späterblindete auch eine tiergestützte Therapie sein. Hingegen ist ein „Führhund" mit einem inadäquaten Wesen, fehlender physischer Eignung und/oder unzureichender Ausbildung ein Kontakthindernis, eine zusätzliche Behinderung, ja sogar lebensgefährlich für seinen menschlichen Schützling und Dritte. Eine fachgerechte Zucht und Sozialisation auf Artgenossen und Menschen durch qualifizierte Züchter und Patenfamilien ist um so wichtiger, als in jeder Entwicklungsphase auch mit zahlreichen negativen Umwelteinflüssen zu rechnen ist. Auch der blinde „Herr und Schützling" lernt und übt im Einführungslehrgang, sich soweit in die „Hundewelt" hineinzuversetzen, daß er sich seinem „Begleiter" blind anvertrauen kann. Schlüsselwörter: Blindenführhund - Führhundausbildung - gesetzliche Krankenversicherung - Hilfsmittel - medizinische Rehabilitation - Orientierungs- und Mobilitätstraining - Qualitätssicherung - tiergestützte Therapie - Tierhaltung - Tierschutz The Importance of the Guide Dog for the Blind - Does the Guide Dog Have a Place in the Next Century?. The guide dog is the sole living sensory aid recognized by Germany's statutory health insurance and medical rehabilitation system to help a blind person to compensate for the loss of eyesight. The guide dog is also the only recognized mobility aid that enables a blind person to reach destinations with greater speed and confidence by locating obstacles such as steps and ditches and avoiding them. Leading a person through traffic is not a dog's natural trait. Therefore, training and safety standards are essential to ensure smooth teamwork and communication between handler and dog. The guide dog offers much more than a simple technical aid such as a walking stick but not as much as a seeing human companion. To make up for this deficit, the blind person must also learn how to orientate him or herself and not just depend on the dog. For people blinded later in life a reliable guide dog can be an "aid with soul" that provides pet-facilitated therapy and companionship. On the other hand, a guide dog with character disturbances, physical deficiencies or insufficient training can become an additional burden and social hindrance - even a danger for the person it is supposed to be protecting and others such as motorists. The puppy chosen to become a guide dog requires expert trainers and host families to rear and socialize it to interact appropriately with other dogs and other human beings. This stable upbringing is particularly important for the dog as it grows up and is confronted with negative influences. The blind person too learns to conceptualize the animal's own "dog world" so that he or she an build a firmer bond of trust.
Um die Bedeutung des Führhundes beurteilen zu können, nüssen wir uns über die Bedeutung des Sehens, d. h. aber auch über die der Blindheit klar werden. Zur Bedeutung des Sehvermögens sowie der Blindheit schreibt Prof. Dr. Ph. Lersch in seinem Buch „Vom Aufbau der Person" (1962): Das Auge vermittelt uns eine objektivierte Welt, in die die Erfahrungen der übrigen Sinne, nachträglich eingeordnet werden. Und wenn es als Eigentümlichkeit des Menschen gelten muß, die Welt in der Form mannigfach gegliederter Gegenständlichkeiten gegenüber zu haben, so ist gerade er - er Mensch - wie kein anderes Lebewesen ein Augenwesen. Das Auge ist für ihn das wichtigste Führungsorgan bei seiner Orientierung innerhalb des Lebensraumes. Wenn wir versuchen, uns einzufühlen in jene Menschen, die den Gesichtssinn verloren oder nie besessen haben, dann wird es klar, wie mit einem Schlag eine Welt erlischt, die den Glücklicheren, die sehen können, erschlossen ist - die Welt der Farben und Formen, des Himmels und der Erde, des Vordergrunds und der Ferne bis hin zu jenem Horizont, an dem Himmel und Erde sich berühren. Und wenn der Mensch Überblick zu gewinnen sucht über die Welt und wesentlich in diesem Überblick lebt, so enthält schon der Begriff Überblick den Hinweis, daß die menschliche Welt vorwiegend eine gesehene Welt ist." Durch den Verlust des Führungsorgans Auge verschwindet der Sehraum; der Erblindete verliert dadurch die Orientierung innerhalb seines Lebensraums. Dies kann gerade bei Neuerblindeten eine tiefe Identitätskrise auslösen. Das „beseelte Hilfsmittel" Führhund kann dabei geeigneten Blinden helfen, sich wieder in ihrer Umwelt - und überhaupt - zurechtzufinden. Der Zweck des Führhundes ist somit nichts weniger als der Ausgleich der fehlenden menschlichen Sehfähigkeit im Bereich der Orientierung und Mobilität. Der Führhund ist ein individuell für einen Schwerstbehinderten „hergestelltes" und „angepaßtes" Hilfsmittel zur Befriedigung des elementaren Grundbedürfnisses der Orientierung und Mobilität. Das biologische Hilfsmittel Führhund ist also nicht auf dem allgemeinen Hilfsmittelmarkt wie eine Ware zu kaufen. Der Führhund mit seiner therapeutischen Funktion (Greifenhagen 1991) ist ein anerkanntes Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation. Er ist - im Gegensatz zu den physikalischen und nur unterstützenden Hilfsmitteln Brille, Hörgerät und Rollstuhl - das einzige lebende und ersetzende medizinische Hilfsmittel. Ein elektronisches Leitgerät (sekundäres Hilfsmittel) ist also für einen „Führhundbenutzer" - im Gegensatz zum Langstockgeher - überflüssig. Ein zukünftiges satellitengestützes Orientierungssystem (GPS-System im Rahmen des europäischen Tide-Programms) wäre demgegenüber auch für „Führhundbenutzer" hilfreich; denn ein Führhund ermöglicht einem Blinden ja nur in bekannter Umgebung, Fernziele anzusteuern. Da es nicht die natürliche Zweckbestimmung eines Tieres ist, einen blinden Menschen im modernen Großstadtverkehr sicher zu führen, ist die Feststellung der Zwecktauglichkeit sozial- und straßenverkehrsrechtlich von größter Bedeutung. Offensichtlich ist die Feststellung der Zwecktauglichkeit bei einem „dynamischen Hilfsmittel" viel schwieriger als bei technischen Geräten. Es kommt hinzu, daß es bei der Zwecktauglichkeit des Führgespanns im Grunde um die Feststellung der störungsfreien Interaktion zwischen zwei artverschiedenen Lebewesen geht.
Die überragende Bedeutung des optischen Fernsinns macht für einen Nichtsehenden zwingend ein Selbsthilfetraining und geeignete Mobilitätshilfen notwendig. Das Orientierungsund Mobilitätstraining als defektbezogenes Selbsthilfetraining ist zum einen eine Schulung der Restsinne (vor allem des Fernsinns Hören), ein Verkehrstraining (z.B. als Ampeltraining) und zum anderen ein Hilfsmitteltraining im Gebrauch bzw. für den Umgang mit den primären Mobilitätshilfsmitteln Blindenlangstock und Führhund. Beim Blindenlangstock ist die Gebrauchsschulung das Erlernen der sog. Stocktechniken, also eine Schulung im Gebrauch der „verlängerten Tasthand", des Weißen Langstockes. Beim Führhund ist das Hilfsmitteltraining (krankenversicherungsrechtlich ebenfalls als Gebrauchsschulung bezeichnet) eine „Führhundführerausbildung“. Denn Hundeausbildung ist immer auch Hundeführerausbildung. Der Langstockgeher bewegt sich tastend im Tastraum (ca. 2 m im Umkreis). Der „Führhundbenutzer" bewegt sich ohne „verlängerte Tasthand“ im Sehraum des Hundes. Das bewirkt ein „Gefühl der Freiheit" (Hocken 1981). „Ein Blinder erlangt durch einen (guten) Führhund plötzlich einen weit über das Vertraute hinaus erweiterten und ungeahnt hindernisfreien Aktionsradius. Die immense Konzentration und Nervenanspannung bei der Fortbewegung mit einem Langstock entfällt weitgehend und ebenso der Streß beim Passieren einer Baustelle und beim Durchqueren von Menschenansammlungen" (Küpfer 1992). Beim Orientierungstraining (sowohl für den Langstock- als auch den „Führhundbenutzer") geht es um die drei großen W, d. h. „Wo bin ich?", „Wohin will ich?" und „Wie komme ich dorthin?". Für das Wo und das Wohin ist der Blinde selbst zuständig, für das Wie dagegen der Führhund. Der Führhund ist - abgesehen von einer Begleitperson - das einzige Mobilitätshilfsmittel, mit dem ein Blinder bestimmte Ziele - so beispielsweise Ein- und Ausgänge von Gebäuden, U-Bahnhöfe, Treppen usw. - ansteuern kann und das ihm dabei sowohl Boden- als auch Höhenhindernisse anzeigt. Nur mit einem Führhund kann ein Blinder problemlos in schnellem und langsamem Tempo Spaziergänge in Wald und Feld - dies auch bei Schneedecke im Winter - unternehmen. Weil der sog. Führhundtrainer kein gewöhnliches Hilfsmittel herstellt, ist er auch kein gewöhnlicher Gesundheitshandwerker. Entsprechend der Funktion des Hilfsmittels als Kompensation des fehlenden Sehvermögens bei der Orientierung und Mobilität blinder Menschen ist der „Führhundtrainer" in Wahrheit ein „Führhund-Mobilitätstrainer".
Was bedeutet uns der Führhund als Familienhund einerseits und als Mobilitätshilfe andererseits? (Bergler, o.J.) Der Hund ist - wie der Mensch - ein soziales Lebewesen. Daraus resultiert das Problem der Rangordnung. Um die Rangordnung zu klären, bedarf es vor allem bei Diensthunden der Unterordnungsübungen (in Wahrheit Kontaktübungen). Auch der geführte Blinde muß seinem Führhund zeigen, wer der „Leithund" in der „Zweiermeute" ist. Der Hund hat - wie der Mensch - ein Orientierungsvermögen im dreidimensionalen Raum. Der Hund ist - im Gegensatz zum Menschen - ein „Nasentier". Der Mensch ist ein „Augenwesen". Die Intelligenzart und der Intelligenzgrad sind bei Mensch und Hund verschieden. Die hundliche Intelligenz ist besonders wichtig für die sog. intelligente Gehorsamsverweigerung. Das ist eine Höchstleistung, die dem Führhund - im Gegensatz zu anderen Diensthunden - abverlangt wird und zu der grundsätzlich ein guter Führhund auch imstande ist. Zeigt der Führhund aber eine „dumme" Gehorsamsverweigerung, so kann das schlimme Folgen haben. Der Blinde braucht ein „blindes Vertrauen" zu seinem vierbeinigen „Begleiter". Als Familienhund ist ein Führhund Teil einer größeren „Meute". Deshalb spielen auch die Bezugspersonen des Blinden eine wichtige Rolle bei der Festigung guter Führleistungen bzw. beim Aufbau gefährlichen (Führ-)Verhaltens. Es ist also auch die Information der übrigen Familienmitglieder über die Bedingungen guter Nutzleistungen wichtig. Der Blinde und sein Hund können sich nicht nur in spezifischer Weise aneinander gewöhnen; sie können sich auch gelegentlich in verstrickter Weise aneinander binden. Bei einem Führhund als sozialem Lebewesen kann es auch zu eifersüchtigem Verhalten kommen, besonders gegenüber Kleinkindern. Solchen Eifersuchtsszenen wird am besten dadurch begegnet, daß das Verlangen des Hundes nach Zugehörigkeit respektiert wird.
Aus diesen Gemeinsamkeiten und Unterschieden von Mensch und Hund resultiert vor allem ein Gefühl der Zwiespältigkeit, der Ambivalenz. Der Führhund wird einerseits als „Hilfsmittel" verdinglicht und instrumentalisiert; zum anderen ist er straßenverkehrsrechtlich „Begleitperson". Küpfer (1992) bemerkt unter dem Stichwort „Öko-psychologische Implikationen" zum Führgespann: „Botschaften, die unmittelbar von einer körperlichen Schädigung ausgehend beim Empfänger ein typisch sozial unterstützendes Verhalten auslösen, sind erfahrungsgemäß beim Führgespann wesentlich seltener als bei Blinden, die sich einer physikalischen Mobilitätshilfe anvertrauen. Ein in jeder Hinsicht gepflegtes Führgespann kann sich im allgemeinen eines relativ hohen Ansehens erfreuen. Das durch die Jahrtausende kultureller Entwicklung geprägte Konterfei des Hundes als bester Freund des Menschen wird in eindrucksvoller Weise durch diese Art von Zusammenarbeit von Tier und Mensch vergegenwärtigt." Nicht ganz selten kommt es aber auch vor, daß sich Probleme gerade wegen des Führhunds einstellen, indem er trotz einwandfreien Verhaltens bei manchen Menschen Angst und Abwehr auslöst.
Ohne Sozialisation auf den Menschen wird ein Welpe nicht zu einem angenehmen „Familienmitglied". Beim Führhund ist diese positive Manipulation besonders wichtig, denn es gibt keine Rasse „Führhund". Beispielsweise in England und den USA gibt es aber Zuchtzentren für Führhunde. In der BRD dagegen fehlen regelmäßig eine systematische Welpenaufzucht und oft auch fachgerecht ausgewählte und betreute Patenfamilien - ganz abgesehen von den anderen strukturellen Mißständen. Eine fachgerechte Zucht und Sozialisation ist um so bedeutsamer, als in jedem der Entwicklungsabschnitte eines Hundes zum Führhund mit zahlreichen Umwelteinflüssen zu rechnen ist, welche sich entscheidend positiv oder negativ auf das Wesen und Verhalten auswirken können. Ein Führhund ist also nicht nur ein „Spiegel seines Herrn".
Grundlage der ersten wissenschaftlichen Ausbildungsmethode Prof. Dr. j. von Uexkülls (1864 bis 1944) ist dessen Umweltlehre. Das erste Element dieser Theorie ist der sog. Umweltpluralismus. Uexküll schreibt: „ Im Leben des Regenwurms gibt es nur Regenwurmdinge, im Leben des Hundes nur Hundedinge und im Leben des Menschen nur Menschendinge." Für den Führhund hingegen kann es bei dieser Feststellung nicht bleiben. Auf die menschliche Sinnesausstattung bezogen formuliert Goethe: „Wär' nicht das Auge sonnenhaft, die Sonne könnt' es nicht erblicken!" Nach Kant (1724 bis 1804) ist die RaumZeitlichkeit der Dinge (der Menschenwelt) auf die Anschauungsformen des Menschen zurückzuführen. Uexküll verallgemeinert diese Gedanken Goethes und Kants - wie vor ihnen schon die englischen Empiristen Locke und Hume - für die nichtmenschlichen Lebewesen. Was geschieht eigentlich, wenn der Fernsinn Sehen und/oder Hören ausfällt? Uexküll: „Unter uns leben Blinde und Taubstumme nicht in derselben Sinnenwelt, sondern dazu bedarf es besonderer Vermittlungen." Eine solche „Vermittlung" für Blinde kann - teilweise - der Führhund sein.
Uexküll bezeichnet die Verschränkung von Beobachtung und Handlung als Wahrnehmung bzw. als Funktionskreis. In diesem Zusammenhang sind beispielhaft der Beutetrieb, Geschlechtstrieb und das Sozialverhalten zu nennen. Nach Uexküll ist die Umwelt der Katze - und also wohl auch die des Hundes - in eins das, was sie beobachtet, und das, was sie kann. Wie sieht im Vergleich zu Tieren die Wahrnehmungswelt des Menschen aus? Die Umwelt besteht für den Menschen nicht nur aus Sinneseindrücken, sondern in ihr verbinden sich Sicht und Einsicht, die sinnliche Anschauung und das Denken in der für uns spezifischen Weise. Durch das Vernunftvermögen können wir uns - zumindest in einige - andere Arten (von Lebewesen) so weit im Rahmen unserer Grenzen hineinversetzen, daß auch die anderen „Artwelten" erkennbar werden. Kann sich demgegenüber auch der Hund in Menschen hineinversetzen? Weiß der Führhund, daß sein „Meuteführer" blind ist? Wie wirkt sich das Fehlen des Blickkontakts aus? Gelegentlich wird behauptet, daß sich Hunde gegenüber sehenden Hundeführern disziplinierter verhalten. So ist denn auch der Freilauf insbesondere eines jagdlüsternen Führhundes ohne sehende Begleitung ein Problem.
Der Mensch als „Überhund" Alle Lebewesen sind durch Wahrnehmung, d. h. durch Funktionskreise, in denen sie leben, so weit auf andere Lebewesen bezogen, wie sie es mit ihnen zu tun haben. Wie hat es konkret der Hund mit dem Menschen zu tun? Der Mensch ist für den Hund eine Art „Überhund" (FeddersenPetersen 1987). Nur der Mensch ist durch die Naturgabe Vernunft darauf angelegt, sich durch Verantwortung auf andere Lebewesen beziehen zu können. Diese verhalten sich in ihrer je eigenen Weise zum Menschen nicht durch Verantwortung, sondern durch andere angeborene Fähigkeiten. Beim Führhund ist die Fähigkeit, die sich der Mensch zunutze macht, natürlich - u. a. - dessen Sehvermögen. Weil der Hund als Rechtsobjekt des Menschen nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, muß auch der blinde Mensch für sein „lebendes Hilfsmittel" rechtlich einstehen, obwohl er den Hund ja gerade einsetzt, um andere nicht zu gefährden bzw. zu schädigen. Voraussetzung für das „Funktionieren" des Führhundes ist, daß er artgerecht gehalten wird. Entgegen vereinzelten Stimmen in der Literatur ist der Führdienst für einen geeigneten Führhund keine Tierquälerei. Die „Verwendung" eines Hundes als sog. Gebrauchshund ist durch einen vernünftigen Zweck i. S.v. § 1 Tierschutzgesetz gerechtfertigt. Artgerecht ist die Haltung eines Führhundes nur, wenn er vor allem genügend „Freizeit“, also besonders ausreichenden Freilauf hat, um seine sozialen Bedürfnisse (z.B. Spieltrieb) mit Artgenossen zu befriedigen.
Was ist ein Führhund im Sinn der Uexküllschen Umweltlehre? Uexküll spricht von „Merkzeugen" (z.B. Brille, Radiogerät usw.) und von „Wirkzeugen" (Handwerkszeuge, Maschinen usw.). Ein Führhund ist entsprechend dieser Terminologie ein „Merkzeug" und ein „Wirkzeug" gleichzeitig, indem er „Menschenhindernisse" - also nicht nur „Hundehindernisse" - für seinen menschlichen Gespannpartner beobachtet und um diese herumführt, also wahrnimmt. In diesem Sinn ist der Führhund auch das einzige senso-motorische Hilfsmittel. Uexküll schreibt: „... Die Schwierigkeit der Dressur liegt nun darin, in der Umwelt des Hundes bestimmte Merkmale einzuführen, die nicht in seinem, sondern im Interesse des Blinden liegen. So muß der Weg, den er den Blinden führt, an Hindernissen in einem Bogen herumgelegt werden, an die der Blinde anstoßen könnte. Besonders schwierig ist es, dem Hund ein Merkmal für einen Briefkasten oder ein offenes Fenster beizubringen, unter dem er sonst unbekümmert hindurchlaufen würde. Aber auch der Kantstein der Straße, über den der Blinde stolpern würde, ist schwer in die Hundewelt als Merkmal einzuführen, der normalerweise von freilaufenden Hunden kaum bemerkt wird." Von dem dargestellten Ausgangspunkt her entwickelte Uexküll den sog. Führhundwagen mit dem darauf montierten „künstlichen Menschen". Durch diesen „künstlichen Menschen" tritt der Hund mit „Menschenhindernissen" in Beziehung, indem er z. B. an Ästen hängen bleibt. Aufgrund eines solchen unangenehmen Erlebnisses lernt der Hund, herunterhängende Äste zu umgehen. In der „Freizeit" aus dem Führgeschirr entlassen, kehrt der Führhund sofort als normaler Hund in seine „Hundewelt" zurück.
Der Führhund als „Hilfsmittel mit Seele" (Riederle 1991) „funktioniert" nicht unabhängig vom „Hilfsmittelbenutzer". Damit hängt es zusammen, daß Führhunde, nachdem sie die Schule beendet haben, wesentlich „schlechter", aber auch viel „besser" werden können, je nachdem ob sie mit ihrem menschlichen Partner eine unsichtbare Leine verbindet oder nicht, ob sie ein Gespann (Küpfer 1992) sind oder nicht. Der blinde Hundeführer als Hundeausbilder kann seinen „Schüler" weitere in der Schule nicht beigebrachte Fertigkeiten lehren - z. B. verschiedene sog. Fernziele. Die optimale Führleistung stellt sich nicht selten erst nach einem Jahr ein. Die Ausgewogenheit der Tier-Mensch-Beziehung ist die Voraussetzung einer befriedigenden Führleistung. Besonders in dem kritischen ersten Jahr ist deshalb eine ausreichende Nachbetreuung entscheidend für das „Zusammenwachsen" des Gespanns. Es gibt wohl keine innigere Tier-Mensch-Interaktion als zwischen einem Nichtsehenden und seinem „treuen Begleiter". Nur annäherungsweise kann ein Führgespann mit einem Rennfahrer und seinem Rennwagen oder - wohl besser - mit einem Reiter und seinem Reitpferd verglichen werden. Man könnte das Führgespann auch als operationale Einheit bezeichnen. Eine gute Führleistung ist somit das Ergebnis einer beinahe symbiotischen Beziehung. Von ausschlaggebender Bedeutung für die Gesamtleistung des Führgespanns ist das Phänomen der Stimmungsübertragung: Mißtrauen, Unentschlossenheit und Furchtsamkeit übertragen sich im Führgespann unmittelbar wechselseitig auf das Tier bzw. den Menschen. Sie können einen Teufelskreis auslösen, der notfalls durch Auflösung des Gespanns beendet werden muß.
Was geschieht eigentlich durch die Ausbildung eines Hundes zum Führhund? Ein Hund wird durch die Führhundausbildung sozusagen rechts breiter und oben höher (Personalerweiterung). Nur aufgrund überartlicher Kommunikation ist Tierausbildung überhaupt möglich. Ihr liegt außerdem ein Verhaltens- und ein Lernmodell zugrunde (klassische und operante Konditionierung). Ferner werden die Verknüpfungstechnik und das Mittel der positiven Verstärkung angewandt (Lob). Der zugrundeliegende Funktionskreis ist das Sozialverhalten. Hierdurch unterscheidet sich der Führhund wesentlich von anderen sog. Gebrauchshunden, bei denen beispielsweise der Spürtrieb (Lawinenhund) oder das Aggressionsverhalten (Polizeihund) zugrunde gelegt werden. Der Jagd- und Aggressionstrieb soll also möglichst genetisch nicht ausgeprägt sein und durch eine wissenschaftlich orientierte Ausbildung weitgehend unterdrückt werden. Mit einem inadäquaten Wesen und fehlender physischer Eignung ist ein „Führhund" eine zusätzliche Behinderung, ein Kontakthindernis, ja sogar lebensgefährlich für den Blinden selbst und auch für andere Verkehrsteilnehmer. Es ist deshalb von den Krankenkassen als Leistungsträger unverantwortlich und leichtfertig, einem besonders schutzbedürftigen blinden Versicherten einen Führhund ohne jegliche Qualitätssicherung anzuvertrauen (Riederle 1991). Trotz vollständig fehlender Qualitätssicherung in der Führhundversorgung durch öffentliche Leistungsträger (vor allem Krankenkassen) passieren erstaunlich selten schwerere Unfälle von „Führhundbenutzern". Weil es in der Führhundversorgung an statistischen Daten fehlt, kann objektiv über die Gefährdung von „Führhundbenutzern" im Verhältnis zu Langstockbenutzern nichts gesagt werden. Der wesentliche Unterschied zu anderen Gebrauchshunden ist: Der geführte Blinde ist zugleich „Herr und Schützling".
Der Führhund hat auch als „Hilfsmittel" seinen „Eigensinn" und Eigenwert. Der emotionale Wert eines guten Führhundes läßt sich ohnehin nicht in Zahlen ausdrücken. Die Berücksichtigung des Eigenwerts und der Eigenwürde verhindert Vermenschlichung einerseits und Verdinglichung andererseits. Der Naturphilosoph Meyer-Abich zum Verhältnis von Mensch und Natur: „Im Menschen kommt die Natur zur Sprache - Natur, die Lebenskraft in allem, erkannte sich durch uns auch in unserer Mitwelt wieder: in Tier und Blume, Baum und Stein. Wir sind es, die ihnen Namen gegeben haben, die sehen können, wie das Ganze in ihnen erblüht oder lebendig wird und wie sie in die Welt gehören und ihren Eigenwert im ganzen haben." Diese naturphilosophischen Gedanken Meyer-Abichs in seinem Buch „Aufstand für die Natur" (1990) führen ihn zu der Forderung nach Wiederbelebung der Sinne, also der Verbesserung der menschlichen Wahrnehmungsfähigkeit für unsere Mitwelt, um der „Erlebnisblindheit" (betreffend beispielsweise das Artensterben) entgegenzuwirken. Wir Blinde sind trotz unserer Blindheit nicht erlebnisblind. Wir können durch Einsicht in die Artwelt unserer vierbeinigen Lebensbegleiter die Voraussetzungen schaffen für eine artgerechte Führhundversorgung - das nicht zuletzt auch im existentiellen Sicherheitsinteresse von uns blinden Tierfreunden ist. Tierschutz ist hier zugleich Menschenschutz! Nur unter dieser Bedingung haben Blinde mit ihrem „Hilfsmittel mit Seele" auch noch im Massenverkehr des nächsten Jahrhunderts eine Chance.
Literatur Bergler,
R.: Der Blinde und sein Hund - eine empirische Untersuchung der
veränderten Form der Alltagsbewältigung, des Selbsterlebens
und der Kommunikation. Unveröffentlicht, o. J. Greifenhagen, S.: Tiere als Therapie, Droemer-Knaur Verlag, München 1991 Hocken, S.: Emma und ich. München 1981 Küpfer, R.: Der Führhund im Leben blinder Menschen - Erfahrungen, Erkenntnisse, Erwägungen. Die Rehabilitation 1 (1992) 1-10 Lersch, Ph.: Vom Aufbau der Person, 11. Aufl., München 1962 Meyer-Abich, K. M.: Aufstand für die Natur. Hanser Verlag, München, Wien 1990 Riederle, G.: Der Blindenführhund als Hilfsmittel der Krankenpflege. Die Sozialversicherung 5 (1989) 127-132 Riederle, G.: Der Blindenführhund - Hilfsmittel mit Seele. RehaVerlag, Bonn 1991 von Uexküll, J.: Streifzüge durch die Umwelten von Tieren und Menschen. Rowohlt Verlag, Hamburg 1956 Rehabilitation 38 (1999) 33-37 © Georg Thieme Verlag Stuttgart -New York
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